HÄUFIGE FRAGEN / FAQ
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Zahlt ein Kunde seine Rechnung nicht zum vereinbarten Termin wird in der Regel versucht, die Zahlung der offenen Rechnung durch Mahnungen zu erreichen.

Zahlt dieser Kunde auch trotz Mahnung nicht, bleibt noch die Möglichkeit einer kostspieligen gerichtlichen Betreibung. Womöglich werfen Sie so aber „schlechtem Geld noch gutes Geld“ hinterher.

Genau hier bietet sich nun mit uns die Möglichkeit an, Ihre zahlungssäumigen Kunden vorgerichtlich zur Zahlung zu bewegen. Wir verfügen über das Know-how und die nötigen Ressourcen im Forderungsmanagement, um Ihre Außenstände effektiv und mit sehr hohen Erfolgsquoten einbringlich zu machen.

Mittels Auftragsformular per Fax bzw. Post. Weiters steht Ihnen auf unserer Homepage ein Online-Formular zur Verfügung, mit dem Sie uns bequem per E-Mail beauftragen können. Bei einer höheren Anzahl von Fällen ist die Übergabe auch in Dateiform möglich. Sie gehen keine vertragliche Bindung ein, es gibt keine Mitgliedsgebühr, keinen Jahresbeitrag. Sie beauftragen uns so lange mit neuen Fällen, solange Sie mit uns zufrieden sind.

Ihr Inkassofall wird sofort in unserem System erfasst und bearbeitet. Mit dem ersten Interventionsschritt informieren wir den Schuldner über die Übergabe der ausstehenden Forderung zum Inkasso und setzen eine kurze Zahlungsfrist zur Begleichung der Schuld. Reagiert der Schuldner auf unsere schriftlichen Interventionen nicht, wird von unseren Inkassoexperten jedenfalls eine telefonische, nötigenfalls eine persönliche, lokale Intervention durch unseren Inkasso-Außendienst durchgeführt. Sollte der Fall eintreten, dass wir vorgerichtlich den Akt nicht erfolgreich abschließen können, haben Sie die Möglichkeit über unsere ausgewählten Vertragsanwälte die gerichtliche Betreibung zu veranlassen.

Das Inkasso von Forderungen ist nicht kostenlos. Die mit der vorgerichtlichen Betreibung anfallenden Inkassokosten werden gegenüber dem Schuldner als Schadenersatzanspruch des Gläubigers geltend gemacht und werden durch eingebrachte Kosten und Verzugszinsen gedeckt. Bei bereits verjährten, ausgebuchten oder geklagten Forderungen verrechnen wir Ihnen eine Erfolgsprovision von 30 % vom Gesamtgeldeingang.

Auf Weisung veranlassen wir die gerichtliche Forderungsbetreibung mittels ausgewählter Vertrauensanwälte und wird ein Kostenvorschuss in Höhe der zu erwartenden Pauschalgebühren für Mahnklage und Exekutionsverfahren eingehoben.

Endet ein Gerichtsverfahren dergestalt, mit Bestreitung der Forderung, Prozessführung und negativem Urteil oder Klagerückziehung und Storno sind die Kosten des Vertragsanwaltes samt allfälliger Gegenanwaltskosten und Gerichtskosten zu tragen.

Pauschalgebühren sind die bei Gericht anfallenden Gebühren für die Mahnklage und/oder das Exekutionsverfahren (enthalten jedoch keine Anwalts- oder Inkassokosten). Die Höhe der Pauschalgebühren richtet sich nach der Höhe der einzuklagenden Forderung und wird gesetzlich vorgeschrieben.

Sollte der Schuldner trotz unseres Einschreitens, umfangreichen Erhebungen und genauer Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse derzeit nicht in der Lage sein, die offene Forderung oder zumindest einen Teil davon zu begleichen, melden wir Ihnen die Forderung als uneinbringlich und empfehlen Ihnen diese auszubuchen. Auf Wunsch übernehmen wir diese Inkassofälle in die Langzeitüberwachung (Evidenzhaltung) im Rahmen unseres DUBIOSENINKASSO. Bei Verbesserung der finanziellen Verhältnisse des Schuldners, setzen wir unsere Bearbeitung umgehend fort.

Informieren Sie uns bitte umgehend über eine Direktzahlung Ihres Kunden an Sie, damit wir die Bearbeitung den neuen Gegebenheiten anpassen können.

Die eingehenden Gelder werden umgehend verbucht, monatlich abgerechnet und an Sie überwiesen.

Gerne geben Ihnen unsere SachbearbeiterInnen jederzeit telefonisch Auskunft zu Ihren Inkassofällen oder Sie nutzen unkompliziert das Online Portal für tagesaktuelle Informationen zu Ihren Inkassofällen. Auf Wunsch stellen wir selbstverständlich auch periodische Sachstandsberichte (in Papierform) zur Verfügung.

Ja, innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung können Sie schriftlich Ihren Inkassoauftrag kostenlos stornieren bzw. zurückziehen. Nach Ablauf dieser Frist,  können Ihnen die aufgelaufenen Inkassokosten in Rechnung gestellt werden.

Nach Auftragserteilung sollten Sie mit dem Schuldner keine Vereinbarungen mehr treffen. Verweisen Sie bitte darauf, dass sämtliche Vereinbarungen und Korrespondenzen nun über uns abzuwickeln sind.

Es gibt in Österreich keine gesetzlichen Bestimmungen für das Mahnwesen. Das heißt, Sie können nach Ablauf des Fälligkeitsdatums entsprechende Maßnahmen für die Einbringung Ihrer Forderung einleiten. Das Mahnwesen ist jedoch bei vielen Unternehmen ein Teil der Unternehmenskultur und wird daher auch in unterschiedlicher Weise durchgeführt. Sie sollten jedoch darauf achten, nicht zu viele Mahnschritte durchzuführen. Eine rasche Übergabe an uns steigert in den meisten Fällen die Erfolgschancen für eine Einbringung Ihrer Außenstände.

Das Fälligkeitsdatum ist der Zeitpunkt, zu dem eine Forderung (Rechnung) spätestens bezahlt sein sollte. Die Fälligkeit wird bei Vertragsabschluss zwischen den Geschäftspartnern vereinbart und ist üblicherweise Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ab Eintritt der Fälligkeit werden, falls die Forderung nicht bezahlt wurde, Verzugszinsen berechnet und Betreibungsmaßnahmen (wie Inkassoinstitut oder Rechtsanwalt) eingeleitet.

In Evidenz halten bedeutet, eine aktive Betreibung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ruhen zu lassen und zu überwachen, um bei Änderung der finanziellen Situation des Schuldners wieder neue Interventionsschritte durchzuführen.

Ja, natürlich. Auch kleine Forderungsbeträge und wenige Inkassofälle pro Jahr bearbeiten wir gerne für Sie.

Sie als Kunde haben immer die Möglichkeit, Einfluss auf die Betreibung Ihrer Fälle zu nehmen. Wir erarbeiten mit Ihnen die optimale Lösung zur Bearbeitung Ihrer Inkassofälle. Sollten Sie in bestimmten Situationen oder bei bestimmten Schuldnern ein spezielles Vorgehen wünschen, werden wir natürlich versuchen Ihre Anforderungen umzusetzen.

Outsourcing Ihres Forderungsmanagements kann für Sie aus mehreren Gründen sinnvoll sein. Neben dem Zugriff auf hochqualifiziertes Fachpersonal, haben Betreibungsmaßnahmen eines außenstehenden Dritten für Schuldner in der Regel einen besonderen Auffälligkeitswert. Zudem binden Sie keine internen Ressourcen im Mahnwesen und pflegen dazu Ihr Image.

Nein, bei uns gibt es keine Mitgliedschaft bzw. Jahresbeiträge.

Wir sind seit 1997 in Österreich auf dem Markt und mittlerweile für zahlreiche Mandanten aus allen Branchen tätig. Wir verfügen über modernste Technologie und haben dadurch die Möglichkeiten, sämtliche Anforderungen unserer Kunden umgehend zu berücksichtigen. Wir setzen ausschließlich hochqualifiziertes Fachpersonal für die Bearbeitung Ihrer Fälle ein.

Mit unseren Leistungen decken wir sämtliche Bereiche des Forderungsmanagements lückenlos ab. Unsere Leistungen sind frei von Vertragsbindungen und Mitgliedsbeiträgen.

Sollte es zu einer gerichtlichen Betreibung Ihrer Forderung kommen und Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, wird der einschreitende Anwalt vor Einbringung der Klage um Deckung bei Ihrer Rechtschutzversicherung ansuchen. Die beauftragte Anwaltskanzlei rechnet die Kosten im Falle der Uneinbringlichkeit direkt mit Ihrer Rechtschutzversicherung ab, sofern diese vorher entsprechend die Deckung der Rechtssache übernimmt. Wir werden uns zum gegebenen Zeitpunkt nach Ihrer Rechtschutzversicherung und Polizzennummer erkundigen.

Ja, natürlich! Ganz egal ob Privatperson oder Unternehmen, wichtig ist nur, dass Sie über entsprechende Unterlagen verfügen, mit welchen der rechtmäßige Bestand  Ihrer Forderung zu beweisen ist. Wir übernehmen jedoch keine strittigen Forderungen!

Im Normalfall wird einmal pro Monat abgerechnet. Das Geld wird auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen und die bezughabende Übersicht übermitteln wir per Post oder auf Wunsch auch in elektronischer Form.

Wir vertrauen ausschließlich auf kompetent ausgebildete und erfahrene MitarbeiterInnen und deren Lösungsversuche durch professionelle Kommunikation. Es wird bestmöglich auf die individuelle Situation des Schuldners eingegangen und auf die unterschiedlichen Bedürfnisse Rücksicht genommen. Uns ist natürlich ebenfalls wichtig, Ihre bestehenden Kundenbeziehungen, trotz herausfordernder Situation, bestmöglich aufrecht zu erhalten.

Wenn ein neutraler Dritter involviert ist, merken die Schuldner, dass die Situation jetzt ernst zu nehmen ist und die unbezahlten Rechnungen nicht in Vergessenheit geraten sollten.